Gibt es Wartezeiten, bis die Dienstunfähigkeitsversicherung im Leistungsfall zahlt?
In der Regel gibt es bei Dienstunfähigkeitsversicherungen keine klassischen Wartezeiten, wie Du sie beispielsweise von Krankenversicherungen kennst. Der Versicherungsschutz beginnt sofort ab dem vertraglich vereinbarten Versicherungsbeginn. Das bedeutet, dass Du ab diesem Zeitpunkt abgesichert bist, falls eine Dienstunfähigkeit eintritt.
Allerdings ist es wichtig, zwischen Wartezeiten und der sogenannten Karenzzeit zu unterscheiden:
• Wartezeit bedeutet, dass die Versicherung erst nach Ablauf einer gewissen Zeit nach Vertragsbeginn überhaupt Leistungen erbringt. Diese gibt es bei DU-Versicherungen in der Regel nicht.
• Karenzzeit bedeutet dagegen, dass nach Feststellung einer Dienstunfähigkeit eine vorher vereinbarte Zeit (z. B. 3 oder 6 Monate) vergeht, bevor die Zahlung der DU-Rente beginnt. Die Karenzzeit kannst Du freiwillig wählen und sie beeinflusst die Höhe Deines Beitrags – je länger die Karenzzeit, desto niedriger fällt meistens Dein Beitrag aus.
Es ist daher wichtig, bei Abschluss genau darauf zu achten, ob und welche Karenzzeit vereinbart ist. Idealerweise entscheidest Du Dich für eine kurze oder gar keine Karenzzeit, um im Ernstfall schnell finanziell abgesichert zu sein.
Fazit
Die Dienstunfähigkeitsversicherung leistet grundsätzlich sofort ab Versicherungsbeginn, sofern keine Karenzzeit vereinbart wurde. Prüfe diese Details am besten im persönlichen Gespräch oder gemeinsam mit einem Experten, um sicherzustellen, dass Dein Schutz genau Deinen Bedürfnissen entspricht.
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