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Unter welchen Bedingungen kann ich meinen PKV-Vertrag vorzeitig kündigen?

Eine vorzeitige Kündigung der privaten Krankenversicherung (PKV) ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Hier sind die wichtigsten Fälle, in denen Du Deinen Vertrag außerhalb der regulären Kündigungsfrist beenden kannst:

1. Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Falls Du wieder versicherungspflichtig in der GKV wirst, kannst Du Deine PKV vorzeitig kündigen. Das ist möglich, wenn:

• Dein Bruttojahreseinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) fällt.

• Du Dich selbstständig gemacht hast und zurück in eine sozialversicherungspflichtige Anstellung wechselst.

• Du als Arbeitnehmer unter 55 Jahre alt bist und Dein Einkommen sinkt (z. B. durch Stundenreduzierung).

Innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht kannst Du rückwirkend zum Zeitpunkt des Eintritts der Versicherungspflicht kündigen.

2. Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen

Falls Dein Versicherer die Beiträge erhöht oder Leistungen reduziert, kannst Du die PKV vorzeitig kündigen.

• Die Versicherung muss Dich mindestens 2 Monate vorher über die Änderung informieren.

• Du hast ab Erhalt der Mitteilung 2 Monate Zeit, um zu kündigen.

Kündigungsfrist: 2 Monate ab Erhalt der Beitragsanpassung, Nachweis einer neuen Versicherung notwendig.

3. Wechsel zu einem anderen PKV-Anbieter

Ein Wechsel der PKV ist grundsätzlich möglich, aber:

• Falls Du den Anbieter wechselst, kann eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich sein und du musst mögliche Mindestlaufzeiten deines bestehenden Vertrags beachten.

Kündigungsfrist: 3 Monate zum Jahresende oder zum Ende des Versicherungsjahres, Nachweis der neuen PKV erforderlich.

4. Rückkehr in den öffentlichen Dienst mit freier Heilfürsorge

Falls Du als Beamter in den Polizeidienst, Feuerwehr oder Bundeswehr wechselst, hast Du Anspruch auf freie Heilfürsorge und kannst Deine PKV kündigen.

Kündigungsfrist: 2 Monate nach Beginn der Heilfürsorge rückwirkend zum Eintritt dieser, Nachweis erforderlich.

5. Kündigung bei Auswanderung ins Ausland

Wenn Du Deinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegst, kannst Du die PKV kündigen, wenn:

• Du in einem Land mit Krankenversicherungspflicht lebst.

• Du eine neue Krankenversicherung nachweisen kannst.

Kündigungsfrist: Abhängig vom Versicherer, oft 2 Monate.


Fazit

Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist mit einer Frist von 2 Monaten möglich, sobald Versicherungspflicht eintritt. Bei einer Beitragserhöhung hast du ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 2 Monaten. Möchtest du zu einer anderen privaten Krankenversicherung wechseln, gilt eine Frist von 3 Monaten – der Nachweis über den neuen Vertrag ist erforderlich. In Sonderfällen wie freier Heilfürsorge oder Auswanderung ist eine Kündigung ebenfalls möglich, wenn du entsprechende Nachweise vorlegst.

💡 Tipp: Kündige erst, wenn Du eine neue Versicherung sicher hast – sonst droht eine Versicherungslücke!

     
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Beantwortet von

Meike

Head Of Customer Happiness

Private Kranken­versicherung

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