Unter welchen Bedingungen kann ich von der PKV zurück in die GKV wechseln?
Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die GKV ist für Arbeitnehmer mit einem bestimmten Einkommen verpflichtend, während sich Selbstständige und Beamte in der Regel für die PKV entscheiden können.
1. Rückkehr in die GKV als Arbeitnehmer
Falls Du angestellt bist und Dein Bruttojahreseinkommen unter die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG) sinkt, wirst Du automatisch wieder versicherungspflichtig in der GKV.
• Grenzwert 2025: 73.800 € brutto im Jahr (5.775 € pro Monat).
• Lösung: Du kannst z. B. Deine Arbeitszeit reduzieren oder in einen schlechter bezahlten Job wechseln.
Kündigungsfrist PKV: 2 Monate nach Eintritt der Versicherungspflicht in der GKV.
2. Wechsel durch Arbeitslosigkeit
• Wenn Du arbeitslos wirst und ALG I beziehst, wirst Du automatisch wieder in der GKV versichert.
• Achtung: Dies gilt nicht für ALG II (Bürgergeld) – hier kannst Du in der PKV bleiben.
3. Wechsel für Selbstständige
• Falls Du von einer Vollzeit-Selbstständigkeit in ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis wechselst und unter die JAEG fällst, kannst Du in die GKV zurückkehren.
• Achtung: Eine freiwillige Rückkehr als Selbstständiger ist nicht möglich – außer durch eine Neugründung mit einem Kleingewerbe und Angestelltenstatus.
4. Rückkehr für Beamte?
Für Beamte ist ein Wechsel von der PKV in die GKV so gut wie ausgeschlossen, solange das Beamtenverhältnis durchgehend besteht.
5. Wechsel in die GKV nach dem 55. Lebensjahr?
Schwierig – aber unter bestimmten Bedingungen möglich.
• Wer über 55 Jahre alt ist und seit mindestens 5 Jahren privat versichert war, bleibt in der Regel in der PKV, weil er versicherungsfrei ist.
• Ausnahme: Wenn du in den letzten Jahren kurzzeitig in der GKV versichert warst (z. B. als pflichtversicherter Arbeitnehmer oder durch eine Familienversicherung), kann eine Rückkehr in die GKV möglich sein – das hängt aber vom Einzelfall ab.
• Wichtig: Der Zugang zur GKV mit über 55 ist stark eingeschränkt – Rückkehr geht nur, wenn eine Versicherungspflicht entsteht (z. B. durch Angestelltenverhältnis unter der JAEG) und ein Bezug zur GKV in den letzten Jahren bestand.
Fazit
Ein Wechsel von der PKV in die GKV ist nur in bestimmten Lebenssituationen möglich. Angestellte können wechseln, wenn ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. Selbstständige nur, wenn sie ihre Selbstständigkeit aufgeben und in ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis zurückkehren. Bei Arbeitslosen führt der Bezug von ALG I automatisch zur Rückkehr in die GKV, bei ALG II hingegen nicht. Für Beamte ist ein Wechsel von der PKV in die GKV nahezu ausgeschlossen. Wer über 55 ist, hat es genauso schwer – ein Wechsel ist nur unter engen Voraussetzungen möglich.
💡 Tipp: Falls Du überlegst, in die GKV zurückzukehren, informiere dich vorher genau!🚀
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