Wann zahlt die Dienstunfähigkeitsversicherung eine Rente aus?
Die Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt Dir eine monatliche Rente, sobald Du offiziell dienstunfähig bist und deshalb Deinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kannst.
Im Klartext bedeutet das:
• Dein Dienstherr (z.B. Dein Arbeitgeber im öffentlichen Dienst) stellt offiziell Deine Dienstunfähigkeit fest.
• Grundlage ist meist ein amtsärztliches Gutachten, welches bestätigt, dass Du aus gesundheitlichen Gründen – körperlich oder psychisch – dauerhaft nicht in der Lage bist, Deine Dienstpflichten zu erfüllen.
• Sobald diese offizielle Anerkennung Deiner Dienstunfähigkeit vorliegt und bei Deiner Versicherung eingereicht wurde, beginnt die Auszahlung der versicherten monatlichen Rente.
Dabei ist wichtig zu wissen, dass es entscheidend auf die Dienstunfähigkeitsklausel Deiner Versicherung ankommt. Eine „echte Dienstunfähigkeitsklausel“ erkennt die Entscheidung Deines Dienstherrn an und verzichtet auf eine eigene, separate Prüfung der Dienstunfähigkeit durch die Versicherung. Ohne diese Klausel könnte die Versicherung zusätzlich selbst prüfen, ob Du wirklich dienstunfähig bist.
Fazit
Die DU-Versicherung sichert Dich finanziell genau dann ab, wenn Dein Dienstherr Deine Dienstunfähigkeit bestätigt. Um hier optimal abgesichert zu sein, solltest Du immer eine Versicherung wählen, die eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthält. So stellst Du sicher, dass Du im Ernstfall schnell und unkompliziert Deine Rente erhältst.
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