Was bedeutet Dienstunfähigkeit?
Dienstunfähigkeit (DU) bedeutet, dass ein Beamter oder eine Beamtin aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, die dienstlichen Aufgaben zu erfüllen. Dabei gibt es zwei Hauptformen:
1. Allgemeine Dienstunfähigkeit
• Liegt vor, wenn Du Deine beruflichen Aufgaben dauerhaft nicht mehr erfüllen kannst.
• Dein Dienstherr kann Dich dann in den Ruhestand versetzen (bei Beamten auf Lebenszeit) oder entlassen (bei Beamten auf Widerruf oder Probe).
2. Spezielle Dienstunfähigkeit
• Betrifft bestimmte Berufsgruppen wie Polizei, Feuerwehr oder Zoll.
•Kannst Du den besonderen Anforderungen Deines Berufs nicht mehr gerecht werden, wirst Du geprüft, ob Du in eine andere Position versetzt werden kannst.
Wichtige Kriterien für die Feststellung der Dienstunfähigkeit:
•Der Amtsarzt beurteilt, ob Du in den letzten sechs Monaten mindestens drei Monate dienstunfähig warst und keine Besserung in Sicht ist.
•Dein Dienstherr entscheidet auf Basis dieses Gutachtens, ob eine Versetzung in den Ruhestand oder eine anderweitige Verwendung möglich ist.
Warum ist eine Absicherung wichtig?
Gerade in den ersten Jahren des Beamtenverhältnisses hast Du oft keine oder nur geringe Versorgungsansprüche vom Dienstherrn. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung hilft, diese Lücke zu schließen und sichert Dein Einkommen, falls Du Deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst.
Fazit
Dienstunfähigkeit kann jeden Beamten treffen – unabhängig von Laufbahn oder Dienstalter. Besonders in der Anfangszeit bestehen oft nur geringe Ansprüche vom Dienstherrn. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist deshalb sinnvoll, um im Ernstfall finanziell abgesichert zu sein und Einkommenslücken zu vermeiden.
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