Was muss ich tun, wenn ich in ein anderes Bundesland ziehe – ändert sich dann mein Beihilfesatz?
Ein Umzug in ein anderes Bundesland kann Auswirkungen auf Deine Beihilfe haben, da jedes Bundesland eigene Regelungen zur Beihilfe hat. Ob sich Dein Beihilfesatz ändert, hängt davon ab, ob sich auch Dein Dienstherr ändert oder nur Dein Wohnsitz.
1. Ändert sich Dein Dienstherr?
• Wenn Dein Dienstherr gleich bleibt (z. B. Du bleibst Beamter des Bundes), bleibt auch Dein Beihilfesatz unverändert.
• Wenn Du in ein anderes Bundesland wechselst und dort verbeamtet wirst, gelten die Beihilferegelungen dieses Bundeslandes. Das kann zu einem veränderten Beihilfesatz führen.
Beispiel: Ein Beamter in NRW hat einen Beihilfesatz von 50 %, wechselt dann als Beamter nach Bayern, wo andere Beihilfebedingungen gelten. Hier kann es zu Unterschieden in der Erstattungshöhe kommen.
2. Wohnsitzwechsel ohne Dienstherrenwechsel
• Wenn Du lediglich privat umziehst, Dein Dienstherr aber derselbe bleibt, ändert sich Dein Beihilfesatz nicht.
• Du musst jedoch Deiner bisherigen Beihilfestelle die neue Adresse mitteilen, damit Du weiterhin Beihilfeleistungen erhältst.
Wichtig: Falls Du Beihilfeergänzungstarife in Deiner PKV hast, prüfe, ob diese weiterhin optimal zu den Regelungen Deines Bundeslandes passen.
3. Wechsel des Dienstherrn = neue Beihilferegelungen
Falls Du als Beamter in ein anderes Bundesland wechselst und dort verbeamtet wirst, gilt ab dann die Beihilfeordnung des neuen Bundeslandes.
• Manche Bundesländer haben bessere oder schlechtere Leistungen in bestimmten Bereichen (z. B. Zahnersatz, Heilpraktiker, Krankenhauskosten).
• Auch die Mindestversorgungszeit oder Regelungen zur Familienbeihilfe können sich unterscheiden.
Fazit
Ein reiner Wohnsitzwechsel hat keinen Einfluss auf deine Beihilfe – wichtig ist nur, dass du deine neue Adresse bei der Beihilfestelle meldest. Wechselst du jedoch den Dienstherrn und damit in ein anderes Bundesland, gelten die Beihilfevorschriften des neuen Landes – das kann Auswirkungen auf Beihilfesatz und Leistungsumfang haben. In diesem Fall solltest du auch prüfen, ob dein Beihilfeergänzungstarif in der PKV noch optimal passt.
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