Wer entscheidet über Dienstunfähigkeit?
Die Entscheidung über eine Dienstunfähigkeit trifft nicht der Beamte selbst, sondern der Dienstherr auf Grundlage eines medizinischen Gutachtens. Dabei spielen mehrere Faktoren eine Rolle, insbesondere die gesundheitliche Eignung zur Erfüllung der dienstlichen Pflichten und mögliche alternative Einsatzmöglichkeiten.
1. Untersuchung durch den Amtsarzt
• Der Dienstherr ordnet eine amtsärztliche Untersuchung an, wenn Zweifel an der dauerhaften Dienstfähigkeit bestehen.
• Der Amtsarzt beurteilt, ob eine vollständige oder teilweise Dienstunfähigkeit vorliegt.
• In einigen Fällen wird eine vorübergehende Dienstunfähigkeit festgestellt – hier kann eine erneute Überprüfung nach einer bestimmten Zeit erfolgen.
2. Erstellung eines amtsärztlichen Gutachtens
• Der Amtsarzt erstellt ein detailliertes Gutachten über den Gesundheitszustand, die voraussichtliche Dauer der Einschränkungen und die Prognose für eine mögliche Besserung.
• Wichtige Kriterien sind, ob der Beamte seine dienstlichen Aufgaben noch mindestens zur Hälfte der regulären Arbeitszeit erfüllen kann.
• Das Gutachten enthält Empfehlungen, aber keine endgültige Entscheidung über die Dienstunfähigkeit.
3. Entscheidung durch den Dienstherrn
• Der Dienstherr (z. B. das jeweilige Ministerium, die Schulbehörde oder eine andere zuständige Behörde) bewertet das Gutachten und trifft die endgültige Entscheidung.
• Falls möglich, prüft der Dienstherr eine Versetzung in eine andere Tätigkeit, bevor eine endgültige Ruhestandsversetzung erfolgt.
• Beamte auf Widerruf oder Probe können im Fall der Dienstunfähigkeit aus dem öffentlichen Dienst entlassen werden, da sie noch keinen Anspruch auf Ruhegehalt haben.
4. Mögliche Einsprüche und Widerspruchsverfahren
• Falls der Beamte mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, kann er Einspruch einlegen oder sich ein eigenes ärztliches Gutachten einholen.
• In Einzelfällen kann eine dienstrechtliche Klage angestrengt werden, wenn die Entscheidung als nicht gerechtfertigt angesehen wird.
Fazit
Die Entscheidung über eine Dienstunfähigkeit ist ein mehrstufiger Prozess, bei dem die medizinische Einschätzung des Amtsarztes eine zentrale Rolle spielt, die endgültige Entscheidung aber beim Dienstherrn liegt. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung kann Beamte finanziell absichern, falls sie vorzeitig aus dem Dienst ausscheiden müssen.
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