Wer hat Anspruch auf Beihilfe?
Die Beihilfe ist eine staatliche Unterstützung für Beamte und ihre Angehörigen, die einen Teil der Krankheitskosten übernimmt. Sie ist eine ergänzende Gesundheitsvorsorge, die in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung (PKV) die Absicherung im Krankheitsfall sicherstellt.
📌 Hinweis: Die folgenden Angaben orientieren sich beispielhaft an den Regelungen der Bundesbeihilfe. In den einzelnen Bundesländern gelten teilweise abweichende Bestimmungen, insbesondere bei Beihilfesätzen und Leistungen.
1. Wer bekommt Beihilfe?
Folgende Personengruppen haben Anspruch auf Beihilfe:
• Beamte & Beamtenanwärter (auf Widerruf, auf Probe & auf Lebenszeit)
• Ruhestandsbeamte & Versorgungsempfänger
• Richter & Richteranwärter im Staatsdienst
• Berufssoldaten & Soldaten auf Zeit nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst
• Ehepartner von Beamten, wenn ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt (variiert je nach Bundesland, meist zwischen 17.000 und 20.000 Euro brutto jährlich)
• Kinder von Beamten, sofern sie familienversichert sind und bestimmte Altersgrenzen nicht überschreiten (in der Regel bis 25 Jahre)
Nicht beihilfeberechtigt sind:
• Angestellte im öffentlichen Dienst (können sich aber über eine GKV oder PKV absichern)
• Beamte mit Anspruch auf freie Heilfürsorge oder freie truppenärztliche Versorgung (z. B. Polizisten & Feuerwehrbeamte im aktiven Dienst oder Soldaten)
2. Wie hoch ist der Beihilfeanteil?
Die Beihilfe übernimmt – je nach Status – zwischen 50 % und 80 % der Krankheitskosten:
• 50 % für aktive Beamte
• 70 % für aktive Beamte mit mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern
• 70 % für Ehepartner
• 80 % für Kinder
• 70 % für Versorgungsempfänger
Wichtig: Die Beihilfe deckt nie 100 % der Kosten – daher wird eine private Krankenversicherung (PKV) für die restlichen Kosten benötigt.
3. Sonderfall: Pauschale Beihilfe
Einige Bundesländer bieten anstelle der individuellen Beihilfe eine pauschale Beihilfe an. Diese funktioniert ähnlich wie ein Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Wer sich für diese Variante entscheidet, verzichtet dauerhaft auf die individuelle Beihilfe und die PKV.
Bundesländer mit pauschaler Beihilfe (Stand 2025):
Hamburg, Bremen, Thüringen, Brandenburg, Berlin, Baden-Württemberg, Sachsen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen
Achtung: Diese Entscheidung ist unumkehrbar! Ein späterer Wechsel in die PKV mit individueller Beihilfe ist dann nicht mehr möglich.
Fazit
Beamte, Anwärter und ihre Angehörigen profitieren von der Beihilfe, die einen großen Teil der Krankheitskosten übernimmt. Um die restlichen Kosten abzudecken, ist eine private Krankenversicherung erforderlich. Die Höhe des Beihilfeanspruchs hängt vom Familienstand, der Lebenssituation und dem Bundesland ab. Vor der Entscheidung zwischen individueller oder pauschaler Beihilfe lohnt sich eine ausführliche Beratung!
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