Wie viel Pension erhält man bei Dienstunfähigkeit?
Die Höhe Deiner Pension bei Dienstunfähigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von Deinem Beamtenstatus und der Anzahl der Dienstjahre. Hier ein Überblick:
Beamte auf Lebenszeit:
• Mindestversorgung: Wenn Du dienstunfähig wirst und die Mindestdienstzeit von fünf Jahren erfüllt hast, erhältst Du mindestens die gesetzliche Mindestversorgung. Diese beträgt aktuell ca. 35 Prozent Deiner ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder 65 Prozent der Endstufe der Besoldungsgruppe A4 plus einem festen Zuschlag (aktuell etwa 30,68 € monatlich). Als Orientierung kannst Du hier mit rund 1.800 € brutto rechnen.
• Steigerung pro Dienstjahr: Mit jedem weiteren Dienstjahr steigt Dein Anspruch um 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.
• Maximale Versorgung: Die maximale Versorgung liegt bei 71,75 Prozent Deiner letzten ruhegehaltfähigen Bezüge.
Beamte auf Widerruf oder auf Probe:
Hier gestaltet sich die Situation anders. Wenn Du während dieser Zeit dienstunfähig wirst, hast Du meist keinen Anspruch auf eine Pension. Stattdessen wirst Du in der Regel aus dem Beamtenverhältnis entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Damit entstehen möglicherweise Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente, die jedoch deutlich niedriger ausfallen als die Pension.
Fazit
Die Pension bei Dienstunfähigkeit bietet grundsätzlich eine gewisse finanzielle Absicherung, deckt aber selten Deinen vollen finanziellen Bedarf ab. Gerade in den ersten Dienstjahren entsteht eine erhebliche Versorgungslücke, weshalb eine ergänzende Dienstunfähigkeitsversicherung oft sinnvoll ist.
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