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Wie weit in die Vergangenheit reicht die Gesundheitsprüfung?

Die Gesundheitsprüfung in der privaten Krankenversicherung (PKV) umfasst eine detaillierte Abfrage zu Deinem Gesundheitszustand. Wie weit Du dabei zurückblicken musst, hängt von den Versicherungsbedingungen und der Art der Erkrankung ab.

1. Standardmäßige Abfragezeiträume


• Ambulante Behandlungen:
--> Meist 3 bis 5 Jahre – Hier werden Arztbesuche, Diagnosen und Behandlungen erfasst.

• Stationäre Behandlungen & Operationen:
--> Oft 5 bis 10 Jahre – Krankenhausaufenthalte, Operationen oder stationäre Therapien sind oft länger relevant.

• Psychische Erkrankungen:
--> Meist 10 Jahre oder lebenslang relevant – Da psychische Erkrankungen als risikoreich gelten, fragen viele Versicherer auch nach älteren Diagnosen.

• Schwere chronische Erkrankungen oder Tumorerkrankungen:
--> Teilweise unbegrenzter Zeitraum – Manche Versicherer fragen nach “je gewesen?” (z. B. Krebs, Multiple Sklerose, HIV).

2. Was passiert, wenn eine Vorerkrankung älter ist?


• Liegt die Erkrankung außerhalb des Abfragezeitraums, muss sie meist nicht angegeben werden.

• Falls jedoch Folgeschäden oder Behandlungen nötig sind, kann sie trotzdem relevant sein.

• Einige Versicherer bieten individuelle Regelungen, wenn Du eine Krankheit bereits vollständig überstanden hast.

Achtung: Unvollständige oder falsche Angaben können zu Leistungsausschlüssen oder sogar zur Kündigung führen.

3. Tipp: Anonyme Risikovoranfrage nutzen


Bist Du unsicher, welche Deiner Vorerkrankungen noch relevant sind? Dann nutze eine anonyme Risikovoranfrage. Wir prüfen für Dich unverbindlich, welche Versicherung Dich unter welchen Bedingungen aufnimmt.


Fazit


Die Gesundheitsprüfung betrachtet meist die letzten 3 bis 10 Jahre, in manchen Fällen auch länger. Es kommt aber auf die Erkrankung und den Versicherer an. Eine gründliche Prüfung ist entscheidend, um spätere Probleme zu vermeiden – wir helfen Dir dabei! 🚀

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Beantwortet von

Meike

Head Of Customer Happiness

Private Kranken­versicherung

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