Ist die gesetzliche Absicherung für Beamte bei Dienstunfähigkeit ausreichend?
Die gesetzliche Absicherung bei Dienstunfähigkeit deckt Beamte zwar teilweise ab, jedoch entstehen in der Regel erhebliche Versorgungslücken.
Was bedeutet das konkret?
Dein Dienstherr zahlt Dir bei Dienstunfähigkeit ein sogenanntes Ruhegehalt. Dieses ist jedoch meist deutlich geringer als Dein bisheriges Einkommen. Wie hoch dieses Ruhegehalt ausfällt, hängt von Deiner bisherigen Dienstzeit und dem Grund der Dienstunfähigkeit ab:
• Beamte auf Widerruf (Anwärter) erhalten häufig gar keine Versorgung.
• Beamte auf Probe erhalten nur in seltenen Fällen eine reduzierte Mindestversorgung.
• Beamte auf Lebenszeit haben Anspruch auf eine Mindestversorgung, die in der Regel etwa
35 % des letzten Gehalts entspricht, wobei sich der Prozentsatz abhängig von der Dienstzeit erhöht.
Dadurch entsteht oft eine große finanzielle Lücke, besonders für jüngere Beamte, Anwärter oder Beamte, die erst wenige Jahre im Dienst sind. Die Folge: Dein bisheriger Lebensstandard lässt sich möglicherweise nicht aufrechterhalten.
Fazit
Die gesetzliche Absicherung allein reicht in den meisten Fällen nicht aus, um Deinen gewohnten Lebensstandard langfristig zu sichern. Eine ergänzende private Dienstunfähigkeitsversicherung hilft Dir dabei, die finanzielle Lücke zu schließen und sorgt dafür, dass Du bei Dienstunfähigkeit keine finanziellen Sorgen hast.
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