Wer zahlt die private Krankenversicherung?
Die Kosten für die private Krankenversicherung (PKV) werden grundsätzlich vom Versicherten selbst getragen. Allerdings gibt es Zuschüsse und Beihilfen, die den Beitrag erheblich reduzieren können – je nach Berufsgruppe.
1. Wer übernimmt die Kosten in der PKV?
Beamte & Beamtenanwärter:
• Der Dienstherr übernimmt einen Teil der Krankheitskosten – das nennt sich Beihilfe.
• Du deckst den übrigen Teil über Deine PKV ab (z. B. 50 %, wenn Dein Beihilfesatz 50 % beträgt).
• Dein Anteil wird direkt an die PKV gezahlt.
Angestellte in der PKV:
• Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss zur PKV – bis zu 50 % des Beitrags (max. GKV-Höchstgrenze, 2025: ca. 471 € plus Pflegeversicherung).
• Den Rest zahlst Du selbst.
Selbstständige & Freiberufler:
• Selbstständige zahlen den vollen Beitrag selbst, da es keinen Arbeitgeberzuschuss gibt.
• Allerdings gibt es steuerliche Vorteile, da die PKV-Beiträge absetzbar sind.
2. Wer zahlt die Beiträge im Ruhestand oder bei Arbeitslosigkeit?
Beamte im Ruhestand (Pensionäre):
• Sie behalten ihren Beihilfeanspruch. Dieser kann sich aber bei Pensionseintritt erhöhen, so dass weniger PKV-Anteil bleibt.
• Die PKV muss weiterhin selbst gezahlt werden.
Arbeitslose mit PKV:
• Wenn Du vorher privat versichert warst, kannst Du in der PKV bleiben.
• Die Agentur für Arbeit übernimmt einen Zuschuss in Höhe des GKV-Beitrags.
Studierende & Kinder in der PKV:
• Eltern zahlen den Beitrag selbst, es gibt keine kostenlose Familienversicherung wie in der GKV.
3. Wer zahlt bei längerer Krankheit oder Dienstunfähigkeit?
• Beamte auf Lebenszeit: Bleiben in der Beihilfe, müssen aber weiterhin ihren PKV-Anteil zahlen.
• Beamte auf Widerruf/Probe: Werden aus dem Dienst entlassen und müssen sich eigenständig versichern.
• Berufsunfähige Angestellte: Können über einen Tarif zur Beitragsbefreiung abgesichert werden.
📌 Tipp: Eine Dienstunfähigkeitsversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung kann helfen, im Ernstfall weiterhin die PKV-Beiträge zu zahlen.
Fazit
Beamte erhalten Beihilfe und zahlen nur ihren Eigenanteil – das macht die private Krankenversicherung für sie besonders attraktiv. Angestellte bekommen einen Zuschuss vom Arbeitgeber, während Selbstständige und Freiberufler die Kosten selbst tragen, aber dafür steuerlich absetzen können.
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